Skip to main content Skip to page footer

Förderungen und Förderinstrumente für den Einbau einer Pelletheizung

Der Einbau einer Pelletheizung oder Pelletfeuerung wird durch eine Vielzahl attraktiver Förderprogramme unterstützt, darunter die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), die Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft (EEW) sowie die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW). Zudem gibt es steuerliche Vergünstigungen im Rahmen der Steuerförderung für energetische Gebäudemodernisierung.

Wärme für Gebäude, Wärmenetze oder Prozesswärme?

Es ist entscheidend, das passende Förderprogramm auszuwählen, abhängig davon, ob der geplante Wärmeerzeuger

ein Gebäude direkt oder über sogenannte Gebäudenetze (Netz aus bis zu 16 Gebäuden mit maximal 100 Wohnungen) versorgen soll – hier sind BEG und Steuerförderung relevant,

• die erzeugte Wärme in ein Wärmenetz einspeisen soll, das mehr als 16 Gebäude oder mehr als 100 Wohnungen umfasst – hierfür ist die BEW zuständig,

• vor allem für die direkte Bereitstellung von Prozesswärme aus erneuerbaren Energien eingesetzt wird – in diesem Fall kommt die EEW zum Tragen.

Übersicht über Fördermaßnahmen für Holzfeuerungen
Art der Wäremeversorgung
Bestand Neubau/Neuanlagen
Gebäudewärme nur Heizungsmodernisierung
BEG Einzelmaßnahmen (BEG EM)
Kfw: Direktzuschüsse
Steuerförderung für Einzelmaßnahmen der energet. Gebäudemodernisierung
Finanzamt: Steuererklärung (Gleichrangig mit BEG Einzelmaßnahmen)
keine Förderung
Effizienzhaus (WG) bzw. Effizienzgebäude (NWG) BEG Wohngebäude (BEG WG)
BEG Nichtwohngebäude (BEG NWG)
Kfw: Förderkredite
Netz mit... ... bis zu 16 Gebäuden und bis zu 100 Wohnungen BEG Einzelmaßnahmen (BEG WG)
BAFA: Direktzuschüsse
BEG Wohngebäude (BEG WG)
BEG Nichtwohngebäude (BEG NWG)
KfW: Förderkredite
...mehr als 16 Gebäuden oder mehr als 100 Wohnungen Bundesprogramm effiziente Wärmenetze (BEW)
Prozesswärme Bundesförderung Energie- und Ressourceneffizienz
in der Wirtschaft (EEW)
KfW: Förderkredite, BAFA: Direktzuschüsse

BEG: Zuschüsse und Förderungen für Bestandsgebäude und Gebäudenetze

30 bis 70 % Förderung für die Pelletheizung

Besonders interessant für den Austausch fossiler Heiztechnik durch eine moderne Pelletfeuerung sind die Zuschüsse aus der Bundesförderung für effiziente Gebäude für Einzelmaßnahmen (BEG-EM). Diese können über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragt werden, bevor die Maßnahme gestartet wird. Wer die Kosten teilweise finanzieren möchte, kann dies ebenfalls über die BEG-EM-Förderung tun, da diese auch günstige Ergänzungskredite zur Verfügung stellt, die mit den Zuschüssen kombiniert werden können.

 

Diese Förderung gilt für die Sanierung von mindestens fünf Jahre alten Gebäuden und umfasst bis zu 30.000 Euro für die erste Wohneinheit. Für jede weitere Wohneinheit können zusätzliche Beträge geltend gemacht werden: 15.000 Euro für die zweite bis sechste Wohneinheit und 8.000 Euro für jede weitere. Die Antragstellung muss vor Beginn der Maßnahme erfolgen.

  • 30 % Grundförderung steht bei Einbau eines neuen Pelletkessel allen Gebäude-Eigentümern, also privaten Eigentümern, Vermietern, Unternehmen, Kommunen oder Contractoren für Wohn- und Nichtwohngebäude zu.
  • 20 % Klima-Geschwindigkeitsbonus: Für den Austausch von Heizungen, die fossile Brennstoffe verwenden (z.B. Gas, Öl), durch eine Pelletheizung erhalten selbstnutzende Eigentümer bis Ende 2028 zusätzlich 20 % Bonus. Voraussetzung: Die alte Heizung ist mindestens 20 Jahre alt und wird mit einer Solaranlage oder Wärmepumpe kombiniert.
  • 2.500 Euro Emissionsminderungs-Bonus: Für Pelletheizungen, die weniger als 2,5 mg/m³ Staub emittieren.
  • 30 % Einkommens-Bonus: Für selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von maximal 40.000 Euro jährlich.

 

Die förderfähigen Kosten können einmalig und nicht mehr jährlich abgerufen werden, aber über mehrere Jahre verteilt in Anspruch genommen werden. Die maximale Förderung beträgt 70 Prozent der Kosten, zuzüglich des Emissionsminderungs-Bonus. Da die Extrazuschüsse nur selbstnutzenden Eigetümern vorbehalten

Keine Förderkredite für Neubauten mit Biomasse

Im Neubau werden keine Zuschüsse oder Förderkredite für den Einsatz von Biomasse als Heizquelle gewährt, auch wenn für energieeffiziente Neubauten zinsgünstige Darlehen verfügbar sind.

Günstige Ergänzungskredite zum BEG-Zuschuss

Wer die Kosten für die Pelletheizung teilweise finanzieren möchte, kann einen BEG-EM-Ergänzungskredit von bis zu 120.000 Euro pro Wohneinheit aufnehmen, sobald die Zuschussförderung bewilligt wurde. Haushalte mit einem Einkommen von maximal 90.000 Euro profitieren von zusätzlichen Zinsnachlässen.

Handwerkerbonus ohne technische Anforderungen

Wer die technischen Mindestanforderungen nicht erfüllt, kann den Handwerkerbonus nutzen, der 20 % der Handwerker-Lohnkosten fördert, bei maximal 6.000 Euro jährlich. Dies entspricht einer Steuerermäßigung von bis zu 1.200 Euro jährlich.

20 % Steuerbonus zur Förderung der Pelletheizung

Statt der BEG-EM-Förderung können Eigentümer von selbstgenutzten Häusern, die mindestens 10 Jahre alt sind auch einen Steuerbonus für die Sanierung in Anspruch nehmen, der über die Einkommensteuererklärung beim Finanzamt beantragt wird, sobald die Arbeiten abgeschlossen sind. Bis zu 40.000 Euro können so von der Steuer abgesetzt werden.Der Steuerbonus wird auf drei Jahre verteilt.

Technische Mindestanforderungen für Biomasseanlagen

Um die Förderung für eine Pelletheizung zu erhalten, müssen bestimmte technische Fördervorausetzungen erfüllt werden. Nachfolgend sind die wichtigsten Anforderungen zusammengefasst:

 

  • Der Wärmeerzeuger ist für den Einsatz naturbelassener Biomasse gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 4, 5, 5a, 8 oder 13 der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV) bestimmt
  • Emissionsgrenzwerte für Kohlenmonoxid: 200 mg/m³ bei Nennwärmeleistung, 250 mg/m³ bei Teillastbetrieb (soweit Brennstoffe nach § 3 Abs. 1 Nr. 8 der 1. BImSchV eingesetzt werden)
  • Emissionsgrenzwerte für Feinstaub: 2,5 mg/m³ (nur für Emissionsminderungs-Bonus)
  • jahreszeitbedingter Raumheizungsnutzungsgrad (ƞs oder ETAs) von mindestens 81 Prozent
  • Pufferspeicher mit einem Volumen von min. 30 Liter pro Kilowatt Heizleistung; gilt seit 2023 auch für Pelletöfen mit Wassertasche
  • automatische Beschickung
  • Leistungs- u. Feuerungsregelung sowie automatische Zündung
  • geprüft durch ein gemäß ISO 17025 akkreditiertes Prüfinstitut nach EN 14785 (Pelletöfen mit Wassertasche: gemäß ISO 17025 akkreditiertes Prüfinstitut nach EN 14785)
  • Hydraulischer Abgleich der gesamten Heizungsanlage im Gebäudebestand

Mehr Informationen bei der BAFA: BEG Liste förderfähige Biomasseanlagen

Förderfähige Kosten für Pelletheizungen

Neben den Kosten für den Wärmeerzeuger können auch viele begleitende Maßnahmen gefördert werden, etwa Arbeiten am Heizraum, Pelletlager und Fördertechnik, die Installation von Wärmespeichern, Schornsteine, hydraulische Abgleiche und der Austausch von Heizkörpern oder Pumpen.

Antragstellung bei KfW und Finanzamt

Um eine Förderung für die Pelletheizung zu beantragen, muss der KfW-Antrag vor der Maßnahme gestellt werden. Die benötigten Unterlagen umfassen den Liefervertrag, Bestätigungen von Fachhandwerkern und gegebenenfalls Nachweise für Boni. Die Auszahlung der Förderung erfolgt seit Oktober 2024, für Wohnungseigentümergemeinschaften jedoch erst ab Februar 2025.

Steuerliche Förderung nach der Sanierung

Nach der Installation der Pelletheizung muss eine Fachunternehmererklärung ausgestellt werden, um den Steuerbonus zu beanspruchen. Für den Handwerkerbonus reicht es, die Rechnungen einzureichen.

Fördersätze für Holzheizungsanlagen in der BEG Einzelmaßnahmen
Förderung Grundförderung mit
Klimageschwindigkeits-Bonus (KB)1 Einkommens-Bonus (EB) KB + EB2
für selbstnutzende Wohneigentümer
ohne Emissionsminderungs-Zuschlag (EMZ) 30% 50% 60% 70%
mit
30% + 2.500 € 50% + 2.500 € 60% + 2.500 € 70% + 2.500 €

1ab 2029 sinkt KB alle zwei Jahre um drei Prozentpunkte, enffällt ab 2037  22035 und 2036: 68%, entfällt ab 2037

Wenn Sie von den 20 Prozent des Klimageschwindigkeitbonus (KB) profitieren möchten, dann muss Ihre Pelletanlage mindestens mit einer dieser weiteren Energieanlagen kombiniert sein.

Auslegung ergänzender Warmwasseranlagen (Sondervoraussetzung für Holzheizungsanlagen für Klimageschwindigkeits-Bonus)
Art der Anlage Variante 1: je m2 Variante 2: ertrags- bzw. leistungsbezogen
Solarthermie-Anlage Aperturfläche: 0,04 m2 Bruttowärmeertrag des Kollektorfeldes:
GTYFeld ≥ 20 AN in kWh
PV-Anlage Modulfläche: 0,25 m2 Nennleistung: ≥ 0,05 x AN in kWh
Wärmepumpe Leistung: 0,015 kWel -

Förderung von Gebäudenetzen

In der BEG EM werden auch die Errichtung, Erweiterung und der Umbau sog. Gebäudenetze gefördert. Bei einem Gebäudenetz werden mindestens zwei und maximal 16 Gebäude mit bis zu 100 Wohnungen versorgt. Die Fördersätze liegen ebenfalls zwischen 30 und 70 Prozent. Hinzukommen kann auch hier ein Emissionsminderungs-Zuschlag von 2.500 Euro. Voraussetzung ist, dass es sich bei den angeschlossenen Gebäuden um Bestandsgebäude handelt.

Netzförderung
Fördermaßnahme Förderdurchführer Mindestanteil EE-Wärme
Grundförderung mit
Klimageschwindigkeits-Bonus (KB)1
Einkommens-Bonus (EB)
KB + EB2
für selbstnutzende Eigentümer
Errichtung, Umbau oder Erweiterung eines Gebäudenetzes3
BAFA 65% 30% 50% 60% 70%
Anschluss an
Gebäudenetz bei Errichtung, Umbau oder Erweiterung eines Gebäudenetzes3
25%
Gebäudenetz KfW
Wärmenetz -

1ab 2029 sinkt KB alle zwei Jahre um drei Prozentpunkte, entfällt ab 2037 22035 und 2036: 68 %, entfällt ab 2037
3für Kosten für Heizungstechnik und Investitionen im Referenzgebäude ggf. plus Emissionsminderungs-Zuschlag und/oder Effizienz-Bonus

BEW: Förderung für Wärmeversorgungsnetze

Wärmenetze und Pelletkessel-Anlagen, die in ein Wärmenetz einspeisen, welches mehr als 16 Gebäude oder mehr als 100 Wohnungen versorgt, werden mit der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) gefördert. Damit richtet sich das Programm überwiegend an Kommunen, Stadtwerke und Wärmeversorger. Im Fokus der Förderung stehen sowohl die Planung und Errichtung neuer Wärmenetze als auch der Ersatz bestehender fossiler Anlage durch Wärmeerzeuger aus erneuerbaren Energie. Das Förderprogramm ist in vier Fördermodule untergliedert:

1. Transformationspläne & Machbarkeitsstudien
• Bis zu 50 % Förderung für Planung von Neubau oder Umrüstung.


2. Systemische Förderung
• Bis zu 40 % Förderung für Neubau oder Umstellung von Wärmenetzen mit ≥75 % erneuerbarer Energie.


3. Einzelmaßnahmen
• Bis zu 40 % Förderung für einzelne Technologien (z. B. Pelletkessel, Solarthermie, Wärmepumpen), auch ohne Gesamtplan.


4. Betriebskostenförderung
• Zuschüsse für den Betrieb erneuerbarer Anlagen in Wärmenetzen (bis 10 Jahre).

Mehr Informationen zum Programm und zur Antragsstellung auf der Sonderseite der BAFA.

EEW: Förderung von Prozesswärmeanlagen für Gewerbe + Industrie

Die Bundesförderung für „Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft“ (EEW) bietet mit dem Modul 2 „Förderung von Prozesswärmeerzeugern“ auch für das Gewerbe und die Industrie Förderungen beim Einbau einer Pelletfeuerungsanlage. Voraussetzung: Mehr als 50 Prozent der erzeugten Wärme werden als Prozesswärme genutzt und nicht mehrheitlich für die klassische Raumwärme und Warmwasser.

Unter die Definition von Prozesswärme fallen neben der klassischen Prozesswärme und Dampferzeugung im produzieren Gewerbe und in der Industrie auch der Wärmeeinsatz in Wäschereien, Bäckereien oder Autowaschanlagen. Ebenso können Betriebe in der Landwirtschaft und im Gartenbau von der Förderung profitieren, die Wärme zum Beheizen von Ställen, Gewächshäusern oder für Trocknungsanlagen benötigen. Auch im Hotel- und Gastronomie-Gewerbe kann eine Pelletanlage über das Programm gefördert werden, wenn die Wärme zur Zubereitung von Speisen, zur Reinigung, zum Waschen oder zur Beheizung von Schwimmbad-/Poolwasser oder Saunakabinen eingesetzt wird. Entscheidend ist jeweils, dass die bereitgestellte Wärme mehrheitlich (über 50 Prozent) für entsprechende Prozesse genutzt wird.

Bis zu 40 % Förderung auf gesamte Investitionskosten

Fördersätze für Prozesswärmeanlagen sind gestaffelt nach Unternehmensgröße und beziehen sich auf die gesamten Investitionskosten:

40 % für kleine Unternehmen (< 50 Beschäftigte; Jahresumsatz bis 10 Mio. Euro)
30 % für mittlere Unternehmen (< 250 Beschäftigte; Jahresumsatz bis 50 Mio. Euro)
20 % für große Unternehmen (> 250 Beschäftigte; Jahresumsatz > 50 Mio. Euro)

Die maximale Förderhöhe beträgt 20 Mio. Euro pro Vorhaben. Sie darf für die gleiche Maßnahme nicht mit anderen Förderungen (inklusive Beihilfe nach KWKG und EEG) kumuliert werden.

Anforderungen an die Pelletkesselanlage

• Emissionsgrenzwerte für Feinstaub: 2,5 mg/m³
• Prüfung Nutzung eines Abgaswärmetauschers. Einbau verpflichtend für Anlagen ab 100 kW
• Pflicht zur messtechnischen Erfassung der erzeugten Wärmemengen
• Einschränkung der Förderung von Anlagen größer 7,5 MW: Förderung nur wenn Direktelektrifizierung und eine Nutzung von Wasserstoff technisch nicht möglich oder unwirtschaftlich ist. Das Unternehmen muss nachweisen, dass es immer über ausreichend innerbetriebliches oder vor Ort anfallendes Rest- und Altholz verfügt.
 

Förderfähige Investitionsprojekte

• Erstmaliger Einbau von Prozesswärmeanlagen 
• Ersatz von konventionellen Wärmeerzeugern 
• Ersatz von Wärmeerzeugern mit Erneuerbaren Energien
• Ergänzung bestehender Wärmeversorgungsanlagen

Förderfähige Projektkosten

• Wärmeerzeuger auf Basis Erneuerbarer Energien, z.B. Pelletanlage
• Wärmespeicher und Brennstofflager für beantragte Wärmeerzeuger
• notwendige Baumaßnahmen zur Aufstellung bzw. Errichtung der Pelletanlage (z.B. Fundament oder Einhausung)
• Anbindung der Wärmeerzeuger an die Wärmesenke(n)
• Installationskosten
• Planungskosten und Machbarkeitsschätzungen
• Mess- und Datenerfassungseinrichtungen zur Ertragsüberwachung und Fehlerkennung
 
 

Weitere Informationen auf Seiten der BAFA - Modul 2: Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien