
Pelletheizung erfüllt GEG-Anforderungen
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG), auch Heizungsgesetz genannt, berücksichtigt Pelletfeuerungen ohne Einschränkungen als Erfüllungsoption. Der geforderte Anteil von 65 % der Wärmegewinnung aus Erneuerbaren Energien wird durch eine Pelletheizung sicher eingehalten. Damit steht die Pelletheizung bleichberechtigt neben anderen Erfüllungsoptionen. Dies gilt sowohl im Neubau wie auch beim Heizungstausch in Bestandsgebäuden - ohne Einschränkung. Das Gesetzt macht deutlich, das Wärme aus Pellets und Biomasse-Brennstoffen ein wichtiger Bestandteil der Energiewende ist.
Die wichtigsten Punktes des Heizungsgesetzes
Pellets wichtiger Baustein der Wärmewende
Das GEG erkennt die wichtige Rolle an, die Pelletheizungen und effiziente Holzenergie für die Erreichung der Klimaziele und die Versorgungssicherheit spielen. Die Pelletheizungen bieten eine einfache und effiziente Möglichkeit zum schnellen Umstieg auf Erneuerbare Energien. Sie sind eine optimale Lösung für die meisten Anwendungsfälle.
Das Aus für Öl und Gas
Bestehende fossile Heiztechnik kann weiter genutzt und bei einem Defekt repariert werden. Ist ein Austausch notwendig, ist der Einbau fossil betriebener Heiztechnik nicht per se verboten. Diese muss allerdings innerhalb von 5 Jahren durch erneuerbare Komponenten, wie z.B. Wasserstoff, ergänzt werden. Ansonsten droht die Stilllegung. Ein steigender CO2-Preis für fossile Brennstoffe ist zudem durch das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) festgelegt.
Technologieoffene Erfüllungsoptionen
Das GEG legt für die Erreichung der 65 % Erneuerbare Energien folgende Erfüllungsoptionen fest:
- Pelletheizung
- Wärmepumpe
- Stromdirektheizung
- Hybridheizung
- Anschluss an ein Wärmenetz
Beratungspflicht
Seit dem 1. Januar 2024 gilt mit dem GEG eine Beratungspflicht: Wer eine Heizanlage für feste, flüssige oder gasförmige Brennstoffe einbauen will, muss sich vorher von einer fachkundigen Person beraten lassen. Dazu gehören Heizungsbauer, Ofen- und Luftheizungsbauer, Schornsteinfeger, Energieeffizienz-Experten (EEE) der dena-Liste für Förderprogramme des Bundes und Ausstellungsberechtigung für Energieausweise. Die Preise für diese Beratungsleistung sind frei verhandelbar.
Bei der Beratung ist die „Informationen vor dem Einbau einer neuen Heizung“ zu verwenden, die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) entwickelt wurden. Darin ist für Holzpellets keine negative Bewertung enthalten, da Holz nicht von der CO2-Bepreisung betroffen ist. Dieses Dokument enthält auf der letzten Seite das vom beratenen Eigentümer und vom beratenden Fachunternehmen zu unterschreibende Formular zum Nachweis zur Erfüllung dieser Beratungspflicht.