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Pelletheizung erfüllt GEG-Anforderungen

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG), auch Heizungsgesetz genannt, berücksichtigt Pelletfeuerungen ohne Einschränkungen als Erfüllungsoption. Der geforderte Anteil von 65 % der Wärmegewinnung aus Erneuerbaren Energien wird durch eine Pelletheizung sicher eingehalten. Damit steht die Pelletheizung bleichberechtigt neben anderen Erfüllungsoptionen. Dies gilt sowohl im Neubau wie auch beim Heizungstausch in Bestandsgebäuden - ohne Einschränkung. Das Gesetzt macht deutlich, das Wärme aus Pellets und Biomasse-Brennstoffen ein wichtiger Bestandteil der Energiewende ist.

Die wichtigsten Punktes des Heizungsgesetzes

Pellets wichtiger Baustein der Wärmewende

Das GEG erkennt die wichtige Rolle an, die Pelletheizungen und effiziente Holzenergie für die Erreichung der Klimaziele und die Versorgungssicherheit spielen. Die Pelletheizungen bieten eine einfache und effiziente Möglichkeit zum schnellen Umstieg auf Erneuerbare Energien. Sie sind eine optimale Lösung für die meisten Anwendungsfälle.

Das Aus für Öl und Gas

Bestehende fossile Heiztechnik kann weiter genutzt und bei einem Defekt repariert werden. Ist ein Austausch notwendig, ist der Einbau fossil betriebener Heiztechnik nicht per se verboten. Diese muss allerdings innerhalb von 5 Jahren durch erneuerbare Komponenten, wie z.B. Wasserstoff, ergänzt werden. Ansonsten droht die Stilllegung. Ein steigender CO2-Preis für fossile Brennstoffe ist zudem durch das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) festgelegt.

Technologieoffene Erfüllungsoptionen

Das GEG legt für die Erreichung der 65 % Erneuerbare Energien folgende Erfüllungsoptionen fest:

  • Pelletheizung
  • Wärmepumpe
  • Stromdirektheizung
  • Hybridheizung
  • Anschluss an ein Wärmenetz

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Beratungspflicht

Seit dem 1. Januar 2024 gilt mit dem GEG eine Beratungspflicht: Wer eine Heizanlage für feste, flüssige oder gasförmige Brennstoffe einbauen will, muss sich vorher von einer fachkundigen Person beraten lassen. Dazu gehören Heizungsbauer, Ofen- und Luftheizungsbauer, Schornsteinfeger, Energieeffizienz-Experten (EEE) der dena-Liste für Förderprogramme des Bundes und Ausstellungsberechtigung für Energieausweise. Die Preise für diese Beratungsleistung sind frei verhandelbar.

Bei der Beratung ist die „Informationen vor dem Einbau einer neuen Heizung“ zu verwenden, die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) entwickelt wurden. Darin ist für Holzpellets keine negative Bewertung enthalten, da Holz nicht von der CO2-Bepreisung betroffen ist. Dieses Dokument enthält auf der letzten Seite das vom beratenen Eigentümer und vom beratenden Fachunternehmen zu unterschreibende Formular zum Nachweis zur Erfüllung dieser Beratungspflicht.

Lose Pellets aus Pelletwerk der LEAG

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05.06.2025

Wenngleich viele es nicht wissen, können auch Pelletöfen gefördert werden, sofern es sich um Modelle mit Wassertasche handelt. Diese übertragen Wärme sowohl an den Aufstellraum als auch an das Heizungswasser. Wie bei Zentralheizkesseln müssen auch bei wasserführenden Pelletöfen bestimmte technische Mindestanforderungen erfüllt werden, um eine Förderung von der KfW oder dem Finanzamt zu erhalten.

04.06.2025

In der Regel unterstützt Sie Ihr Heizungsinstallateur bzw. der Hersteller des Pelletgerätes bei der Antragsstellung. Ebenso bieten zertifizierte Energieberater diesen Service an und viele Verbraucherzentralen stehen bei der Beratung zu Fördermitteln zur Verfügung. Wichtig ist das der Antrag vor dem Einbau des Gerätes gestellt wird.

03.06.2025

Im Zuge der Wärmewende stehen insbesondere die Wärmepumpe und die Pelletheizung im Fokus bei der Wärmeversorgung von Gebäuden. Beide Systeme haben einzigartige Vorteile, aber auch Nachteile und unterscheiden sich in wesentlichen Aspekten: Die Pelletheizung verwendet Holzpellets aus dem nachwachsenden Rohstoff Holz. Die Wärmepumpe nutzt Umweltwärme (Luft, Erde, Grundwasser) und Strom. Welches System das jeweils passende ist, hängt von einer Reihe von Faktoren ab, insbesondere vom spezifischen Wärmebedarf und der Gebäudestruktur: Die Wärmepumpe ist insbesondere im Neubau und sehr gut gedämmten Bestandsgebäuden sinnvoll. Bei der Aufstellung der Wärmepumpe muss auf Schallemissionen zum Nachbarn geachtet werden. Grundsätzlich besitzt die Wärmepumpe eine hohe Abhängigkeit vom Strommarkt und der künftigen Netzstabilität. Die Pelletsheizung eignet sich insbesondere im Altbau und weniger gut isolierten Bestandsgebäuden. Im Vergleich zur Wärmepumpe hat die Pelletsheizung einen höheren Platzbedarf.

26.05.2025

Der Aufbau eines Pelletkessel unterscheidet sich je nach Hersteller, Modell, Leistung und verwendeter Komponenten. Neben der Kesselhülle sind zentrale Elemente die Brennkammer mit Einschubschnecke und Rückbrandsicherung, Zündelement mit Brennrost, Steuerungselektronik, Lambdasonde, Abgastemperatursystem und Verbrennungsluftdüsen, Wärmetauscher mit Reinigungssystem, Abgasventilatoren und Rauchrohr sowie das Ascheaustragungssystem und der Aschebehälter.