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Pelletheizung bleibt zukunftssichere Lösung
GModG: Neues Heizungsgesetz in Kraft

Mit dem Inkrafttreten des neuen Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG), auch Heizungsgesetz genannt, wurden die Vorgaben für den Heizungstausch grundlegend überarbeitet. Ziel der Reform ist es, Hauseigentümern wieder mehr Entscheidungsfreiheit bei der Wahl ihres Heizsystems zu geben und die bisher geltenden Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) zu lockern. Der Einbau und Betrieb einer Pelletheizung als zukunftsfähiges Heizsystem bleibt mit dem GModG weiterhin zulässig.

Die wichtigsten Punkte des neuen Heizungsgesetz

Dies gilt jetzt mit dem GModG

  • Die bisherige Verpflichtung, neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien zu betreiben, entfällt.
  • Eigentümer erhalten wieder mehr Freiheit bei der Wahl ihrer Heiztechnik.
  • Der Einbau von Öl- und Gasheizungen ist unter bestimmten Voraussetzungen wieder möglich, wird aber nicht staatlich gefördert.
  • Heizen mit Holz bleibt weiterhin eine zulässige, erneuerbare Option und lässt sich auch auf die Bio-Treppe anrechnen, sollten sich Verbraucher für ein Hybridsystem entscheiden.
  • Die staatliche Förderung ist neu ausgerichtet und stärker einkommensabhängig gestaltet.
  • Wärmeträger sollen weiterhin bis 2045 klimaneutral sein.

Mehr Wahlfreiheit – aber keine Rückkehr in die Vergangenheit

Die Reform wird von vielen Eigentümern begrüßt, weil sie mehr Flexibilität bei Modernisierungsentscheidungen schafft. Gleichzeitig stößt insbesondere die erleichterte Installation neuer Öl- und Gasheizungen auf Kritik.

Umwelt- und Klimaschutzverbände warnen davor, dass Investitionen in fossile Heiztechnik langfristige Risiken bergen können. Zum einen bleiben die deutschen und europäischen Klimaziele bestehen, zum anderen ist davon auszugehen, dass fossile Energieträger durch den steigenden CO₂-Preis in den kommenden Jahren kontinuierlich teurer werden. Wer heute in eine neue Öl- oder Gasheizung investiert, sollte deshalb nicht nur die aktuellen Anschaffungskosten, sondern auch die langfristigen Betriebskosten und mögliche zukünftige gesetzliche Anforderungen berücksichtigen.

Pelletheizungen bleiben eine zukunftsfähige Lösung

Gerade vor diesem Hintergrund bleiben moderne Pelletheizungen eine interessante Alternative. Sie nutzen einen nachwachsenden, regional verfügbaren Brennstoff und erfüllen bereits heute die Anforderungen an eine erneuerbare Wärmeversorgung.

Insbesondere bei Bestandsgebäuden mit höherem Wärmebedarf oder dort, wo eine Wärmepumpe technisch nur eingeschränkt wirtschaftlich betrieben werden kann, bieten Pelletheizungen eine überzeugende Lösung. Moderne Anlagen arbeiten effizient, komfortabel und lassen sich gut mit Solarthermie oder Photovoltaik kombinieren.

Hinzu kommt, dass sich Eigentümer mit Holzpellets weitgehend unabhängig von fossilen Energieträgern machen und gleichzeitig einen Beitrag zur Reduzierung der CO₂-Emissionen leisten können.

Unser Fazit:

Das Gebäudemodernisierungsgesetz schafft mehr Entscheidungsfreiheit bei der Wahl des Heizsystems. Diese Freiheit sollte jedoch mit Blick auf die langfristige Entwicklung des Energiemarktes und der Klimapolitik genutzt werden.

Während neue Öl- und Gasheizungen kurzfristig wieder einfacher realisierbar sind, sprechen viele Argumente dafür, bereits heute auf erneuerbare Heizsysteme zu setzen. Moderne Pelletheizungen verbinden Versorgungssicherheit, hohe Effizienz und nachhaltige Energiegewinnung und bleiben damit auch unter den neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen eine zukunftsfähige und wirtschaftliche Wahl.

Erfahren Sie mehr auf unseren Themenseiten zum System Pelletheizung und entdecken Sie die Vorteile von Holzpellets. Denn nur wer gut informiert ist, kann sich für eine Heizlösung entscheiden, die am besten zum jeweiligen Gebäude und den eigenen Präferenzen passt.

 

Mehr zum Thema: Interview mit Martin Bentele zum ersten Eckpunkte-Papier des Gesetzes

Lose Pellets aus Pelletwerk der LEAG

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05.06.2025

Wenngleich viele es nicht wissen, können auch Pelletöfen gefördert werden, sofern es sich um Modelle mit Wassertasche handelt. Diese übertragen Wärme sowohl an den Aufstellraum als auch an das Heizungswasser. Wie bei Zentralheizkesseln müssen auch bei wasserführenden Pelletöfen bestimmte technische Mindestanforderungen erfüllt werden, um eine Förderung von der KfW oder dem Finanzamt zu erhalten.

04.06.2025

In der Regel unterstützt Sie Ihr Heizungsinstallateur bzw. der Hersteller des Pelletgerätes bei der Antragsstellung. Ebenso bieten zertifizierte Energieberater diesen Service an und viele Verbraucherzentralen stehen bei der Beratung zu Fördermitteln zur Verfügung. Wichtig ist das der Antrag vor dem Einbau des Gerätes gestellt wird.

03.06.2025

Im Zuge der Wärmewende stehen insbesondere die Wärmepumpe und die Pelletheizung im Fokus bei der Wärmeversorgung von Gebäuden. Beide Systeme haben einzigartige Vorteile, aber auch Nachteile und unterscheiden sich in wesentlichen Aspekten: Die Pelletheizung verwendet Holzpellets aus dem nachwachsenden Rohstoff Holz. Die Wärmepumpe nutzt Umweltwärme (Luft, Erde, Grundwasser) und Strom. Welches System das jeweils passende ist, hängt von einer Reihe von Faktoren ab, insbesondere vom spezifischen Wärmebedarf und der Gebäudestruktur: Die Wärmepumpe ist insbesondere im Neubau und sehr gut gedämmten Bestandsgebäuden sinnvoll. Bei der Aufstellung der Wärmepumpe muss auf Schallemissionen zum Nachbarn geachtet werden. Grundsätzlich besitzt die Wärmepumpe eine hohe Abhängigkeit vom Strommarkt und der künftigen Netzstabilität. Die Pelletsheizung eignet sich insbesondere im Altbau und weniger gut isolierten Bestandsgebäuden. Im Vergleich zur Wärmepumpe hat die Pelletsheizung einen höheren Platzbedarf.

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Der Aufbau eines Pelletkessel unterscheidet sich je nach Hersteller, Modell, Leistung und verwendeter Komponenten. Neben der Kesselhülle sind zentrale Elemente die Brennkammer mit Einschubschnecke und Rückbrandsicherung, Zündelement mit Brennrost, Steuerungselektronik, Lambdasonde, Abgastemperatursystem und Verbrennungsluftdüsen, Wärmetauscher mit Reinigungssystem, Abgasventilatoren und Rauchrohr sowie das Ascheaustragungssystem und der Aschebehälter.